Zurück ins büro betriebsrat Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der aktuell im Home-Office arbeitet, zukünftig wieder dauerhaft im Betrieb. 1 Allerdings darf der Betriebsrat seine Zustimmung nur verweigern, wenn ein gesetzlicher Verweigerungsgrund nach § 99 BetrVG vorliegt. Ist das. 2 Arbeitgeber sind berechtigt, die Rückkehr in den Betrieb anzuordnen, auch wenn aufgrund der Corona-Pandemie das zeitweise Arbeiten im Home-Office zuvor. 3 Aus Unternehmersicht ist insoweit eine Staffelung und schritt- und teilweise Rückkehr sinnvoll und insoweit zu prüfen, wer wann wieder ins. 4 Erste Beschlüsse von Arbeitsgerichten bremsen die vom Arbeitgeber angestrebte Rückkehr aus, wenn die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nicht hinreichend beachtet wurden. Derzeit sollen immer mehr Beschäftigte nach Wochen im Homeoffice wieder an ihre Arbeitsplätze in den Betrieben zurückkehren. 5 Voraussetzungen und Regelung der (teilweisen) Rückkehr ins Büro Für die Beendigung von mobilem Arbeiten gilt grundsätzlich spiegelbildlich Identisches wie für dessen Anordnung – eine etwaige (verbindliche) Vereinbarung kann nur durch eine Vereinbarung rückgängig gemacht werden. 6 Als Grund für den Widerruf gab er an, dass eine veränderte Aufgabenstellung und entstandene Mehrarbeit eine engere und kurzfristige Abstimmung im Team und damit eine Ortsanwesenheit im Büro erfordern würden. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung und berief sich auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG: Der Widerruf verstoße gegen den. 7 Der Fall: Nach 12 Jahren Homeoffice zurück ins Büro Um das Ersetzen einer verweigerten Zustimmung des Betriebsrats ging es auch vor dem BAG. Was war zuvor passiert?. 8 Krankenhäuser: Betriebsrat darf bei Corona-Besuchskonzept mitbestimmen. Der Betriebsrat muss bei der konkreten Ausgestaltung eines Besuchskonzeptes für ein Krankenhaus während der Coronapandemie mitbestimmen. Das entschied das LAG Köln. Die Maßnahmen konkretisierten eine in der Coronaschutzverordnung enthaltene Rahmenvorschrift. Weiter. 9 Für viele steht jetzt der Wechsel aus dem Homeoffice zurück ins (Großraum-)Büro an. Nun müssen die detaillierten Vorgaben des BMAS für den Corona-Schutz am Arbeitsplatz umgesetzt werden. Praktische Tipps dazu kommen vom Industrieverband Büro und Arbeitswelt (IBA). Weiter. 99 betrvg 10 BAG: Rückkehr aus dem Homeoffice – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats? In der letzten Ausgabe unseres Newsletters haben wir uns mit der. 11