Gelben schein bei der krankenkasse abgeben Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll Arbeitnehmer:innen und gesetzliche Krankenkassen entlasten. 1 Denn sollten Sie vergessen, den „gelben Schein“ für die Krankenkasse abzuschicken, so verlieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld. Die. 2 Wer vom Arzt eine Krankschreibung, oder korrekt ausgedrückt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den berühmten „gelben Schein“), bekommen hat. 3 Wer sich krankschreiben lässt, muss jetzt keinen Krankenschein mehr beim Arbeitgeber abgeben. Den sogenannten gelben Schein gibt es seit. 4 Am 1. Januar ist bei gesetzlich Krankenversicherten der bisherige "gelbe Schein" für die Krankmeldung digital geworden. Arztpraxen melden die Krankmeldung nun direkt an die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitgeber rufen die Krankmeldung elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab. 5 Stand: Uhr. Der "Gelbe Schein" ist Vergangenheit. Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) seit 1. Januar deutschlandweit digital. 6 Jenseits der Personalabteilungen ist das sperrige Wort „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ eher unüblich: Vom „gelben Schein“ spricht der Volksmund, oder auch einfach von der Krankschreibung. Dass man diese im Betrieb abgibt, wenn man wegen einer Krankheit mal nicht zur Arbeit gehen kann – klare Sache. 7 Dauert die Krankheit länger als drei Tage, ist gemäß § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz der gelbe Schein bis spätestens zum Folgetag beim Arbeitgeber vorzulegen. Damit gehen Sie sich, dass Ihr Lohn auch weitergezahlt wird. Doch Obacht: Der Arbeitgeber darf auch schon am ersten Fehltag einen Nachweis verlangen. 8 Beschäftigte, die vom Arzt oder der Ärztin krankgeschrieben werden, müssen das ihrer Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber melden. Dafür stellen Arztpraxen je eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) aus, oft auch «gelber Schein» genannt. Ab 1. Oktober ändert sich dieses Prozedere teilweise, wie die Verbraucherzentrale NRW. 9 Wer vom Arzt eine Krankschreibung, oder korrekt ausgedrückt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den berühmten „gelben Schein“), bekommen hat, sollte diese so schnell wie möglich an seine Krankenkasse schicken. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt zwingend. krankmeldung nicht an krankenkasse geschickt lohnkürzung 10