Landesbauordnung hamburg brandschutz

§ 17 HBauO – Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der. 1 Teil 6 – Sicherheitsanforderungen an Gebäude. Titel: Hamburgische Bauordnung (HBauO). Normgeber: Hamburg. Amtliche Abkürzung: HBauO. Gliederungs-Nr.: 2 Brandschutz relevanten Paragraphen der HBauO gegeben. 1. Anordnung über Zuständigkeiten im Bauordnungswesen vom 8. August 3 § 18 · § 19 ; Brandschutz · Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz · Verkehrssicherheit. 4 § 17 HBauO – Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 5 September Das dargestellte in Hamburg geltende bauordnungsrechtliche Regelwerk verlinkt auf die Gesetze und Verordnungen im Landesrecht Hamburg unter Die Vorschriften finden Sie dort unter Gesetze/Verordnungen - 2 Verwaltung - 21 Besondere Verwaltungszweige – Bauwesen – Bauordnung Bauaufsicht. 6 Hamburgische Bauordnung (HBauO) Vom Dezember (HmbGVBl. S. , ) Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom Februar (HmbGVBl. S. ) Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Gebäude auf mehreren Grundstücken; Anbau an Nachbargrenzen. 7 § 17 Brandschutz § 18 Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz § 19 Verkehrssicherheit § 19a Bauarten Dritter Abschnitt – Bauprodukte § 19b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten § 19c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten § 20 Verwendbarkeitsnachweise. 8 Es bestehen keine brandschutztechnischen Bedenken gegen elektronische Informationsta- feln (z.B. Flachbildschirme) in geringer Anzahl. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt BAUPRÜFDIENST 05/ Amt für Bauordnung und Hochbau Seite § 35 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen. 9 § 17 Brandschutz § 18 Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz § 19 Verkehrssicherheit Dritter Abschnitt Bauprodukte, Bauarten § 20 Bauprodukte § 20a Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung § 20b Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis § 20c Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall § 21 Bauarten. hamburgische bauordnung aktuelle fassung 10 landesbauordnung hamburg pdf 12