Keine entschädigung für ungeimpfte Wer an Covid erkrankt und nicht geimpft war. 1 › Fachthemen › Coronavirus: Übersicht für Arbeitgeber. 2 Wer gilt als Ungeimpft? · Zu unterscheiden: Eigene Erkrankung an. 3 Ungeimpfte haben keinen Anspruch mehr auf Entschädigung bei Quarantäne. Bei eigener Erkrankung bleibt es aber bei Lohnfortzahlung und. 4 Daher wird künftig in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid für Ungeimpfte gezahlt – spätestens ab dem 1. November. 5 Wer sich nicht impfen lässt erhält bei einer notwendigen Quarantäne aufgrund einer Corona-Infektion keine Entschädigung mehr. Darauf einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern. 6 Wer das Impfangebot dennoch freiwillig verstreichen lässt, muss damit rechnen, für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall später keine Entschädigung mehr zu erhalten. 7 Beschäftigte, die eine Quarantäne durch eine Impfung vermeiden könnten und dies nicht nutzen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Überblick für Arbeitgeber. Wer als Arbeitnehmer unter einer behördlich angeordneten Quarantäne steht und deswegen nicht arbeiten kann, hat in der. 8 Spätestens ab dem November bekommen ungeimpfte Arbeitnehmer, die sich in der Quarantäne befinden oder sich in diese begeben müssen, keine Entschädigung mehr. 9 den für einen aufgrund einer Absonderung oder eines Tätigkeitsverbotes erlittenen Verdienstaus-fall. § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG enthält demgegenüber einen Ausschlussgrund. Danach erhält keine Ent-schädigung, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. 10 enge Kontaktperson von Corona-positiven oder · Reiserückkehrer aus. 11 12